Es bestehen in verschiedenen Bereichen Dienstvereinbarungen:
Dienstvereinbarung über ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) bei der Kreisstadt Mühldorf a. Inn gemäß § 84 SGB IX
Dienstvereinbarung über das System der leistungsorientierten Bezahlung für die Beschäftigten der Stadt Mühldorf a. Inn gemäß § 18 Abs. 6 TVöD – VKA und Art. 73 BayPVG
Dienstvereinbarung über die Service-Arbeitszeit
Dienstvereinbarung über die flexible Arbeitszeit für den Städtischen Bauhof
Diese finden sie zum Teil unter dem Suchbegriff “Dienstvereinbarung” in REGISAFE, die Vereinbarungen können bei Bedarf auch beim Personalrat eingesehen werden.
Derzeit finden Gespräche zu einer “Dienstvereinbarung über die Telearbeit (Home Office)” statt. Die Stadt Mühldorf a. Inn sieht darin einen wichtigen Beitrag, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mehr Flexibilität in der Gestaltung ihres beruflichen Lebens zu bieten.