Dienstvereinbarung Telearbeit
Es gibt nun eine Dienstvereinbarung zur vereinfachten Telearbeit (Home Office).
Für die Telearbeit sollen Bedienstete mit einer besonderen familiären oder persönlichen Situation berücksichtigt werden:
– Betreuung mindestens eines minderjährigen Kindes
– Pflege/Betreuung naher Angehöriger oder
– eigene Schwerbehinderung
Die Dienstvereinbarung tritt zum 1. Mai 2018 in Kraft und liegt im Personalamt zur Einsicht auf.