Das Bayerische Personalvertretungsgesetz (BayPVG); ist die Grundlage für die Arbeit des Personalrats. Der Personalrat wird alle fünf Jahre von den Beschäftigten der Stadt Mühldorf a. Inn gewählt. Er vertritt die Interessen aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus den Gruppen der Arbeitnehmer und Beamten.
Der Personalrat ist an vielen Entscheidungen der Dienststelle beteiligt, die Einzelne, eine Gruppe oder alle Beschäftigten betreffen, unter anderem bei Einstellungen, der Regelung von Arbeitszeiten, Beförderungen und Höhergruppierungen, der Gestaltung von Arbeitsplätzen, Fragen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes, Kündigungen und Entlassungen.
Der Personalrat kann Ihnen bei Problemen, die Ihr Arbeitsumfeld betreffen, nur helfen, wenn er diese Probleme kennt. Sollten Sie Hilfe benötigen oder möchten Sie Auskünfte, haben Sie das Recht, den Personalrat während der Dienst- bzw. Arbeitszeit aufzusuchen oder sich jederzeit mit ihm in Verbindung zu setzen. Kontaktieren sie bei Fragen oder Schwierigkeiten das Personalratsmitglied ihres Vertrauens. Die jeweiligen Telefonnummern und Email-Adressen der sieben Personalräte entnehmen sie bitte der Kontaktliste.
Selbstverständlich sind die Personalratsmitglieder zu absolutem Stillschweigen verpflichtet. (Art. 10 BayPVG).
Der Besprechungsraum des Personalrats der Kreisstadt Mühldorf a. Inn befindet sich im Erdgeschoss des Hans-Prähofer-Hauses in der Luitpoldallee 23 (Musikschulgebäude). Dort finden regelmäßige Arbeitstreffen des Personalrates statt. Darüber hinaus werden mindestens einmal pro Monat Gespräche mit dem Hauptamt und der 1. Bürgermeisterin Marianne Zollner geführt.
Scheuen sie es nicht, auf uns zu zukommen. Für ihre Anregungen und Hinweise, die unsere Arbeit verbessern, sind wir immer dankbar.